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Miete & Mieterhöhung

Hier finden Mieter und Vermieter Orientierung zu Ausgangsmiete, Mietspiegel, Index- und Staffelmiete, Erhöhungsverlangen und Zahlungsstörungen.

01

Miethöhe und ortsübliche Vergleichsmiete

Die Einordnung der Miethöhe benötigt vergleichbare Merkmale wie Lage, Größe, Baualter, Ausstattung und den örtlich maßgeblichen Mietspiegel oder andere Begründungsmittel.

02

Mietpreisbremse bei Wiedervermietung

Bei einer Neuvermietung können je nach Gebiet und Ausnahme gesetzliche Begrenzungen gelten. Vormiete, Modernisierung und Neubau können die Bewertung verändern.

03

Staffelmiete

Bei einer Staffelmiete müssen Erhöhungsbeträge und Zeitpunkte vertraglich hinreichend klar feststehen; andere Erhöhungswege sind während der Staffel eingeschränkt.

04

Indexmiete

Eine Indexmiete knüpft die Entwicklung der Miete an den Verbraucherpreisindex. Für eine Prüfung sind Ausgangsindex, neuer Index, Berechnung und Erklärung maßgeblich.

05

Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete

Ein Erhöhungsverlangen muss formell nachvollziehbar begründet sein. Zusätzlich sind Fristen, Ausgangsmiete und gesetzliche Begrenzungen zu prüfen.

06

Mieterhöhung nach Modernisierung

Bei einer modernisierungsbedingten Erhöhung müssen Maßnahme, Kosten, Abzüge, Verteilung und Berechnung transparent voneinander getrennt werden.

07

Mietzahlung, Fälligkeit und Verwendungszweck

Eine eindeutige, rechtzeitige Zahlung und ein aussagekräftiger Verwendungszweck erleichtern die Zuordnung und vermeiden unnötige Rückfragen.

08

Mietrückstand und Ratenvereinbarung

Bei Rückständen sind Betrag, betroffene Monate, Mahnungen und realistische Zahlungsabsprachen frühzeitig zu ordnen; die rechtlichen Risiken können erheblich sein.

09

Mietspiegel richtig anwenden

Ein Mietspiegel liefert kein Ergebnis allein über die Adresse. Spanne, Wohnwertmerkmale, Stichtag und Dokumentation der Einordnung sind entscheidend.

10

Überhöhte Miete und Mietwucher

Nicht jede hohe Miete erfüllt die strengen Voraussetzungen gesetzlicher Sanktionen. Vergleichsniveau, Marktlage und weitere Umstände müssen getrennt geprüft werden.